Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) sind Bestandteil jedes Vertrages bei der Erbringung von kostenpflichtigen oder kostenfreien Leistungen zwischen Ihnen (nachfolgenden „Kunde“ genannt) und Einsiedeln-Ybrig-Zürichsee AG (nachfolgend „EYZ“ genannt), Hauptstrasse 85, 8840 Einsiedeln.

EYZ behält sich das Recht vor, die vorliegenden AGB ohne vorherige Ankündigung jederzeit zu ändern. Massgeblich ist die Fassung zum Zeitpunkt der Buchung.

1 Geltungsbereich

Die AGB finden für alle von EYZ zugunsten von juristischen oder natürlichen Personen zu erbringenden Leistungen Anwendung. Allgemeine Vertragsbedingungen, welche von diesen AGB abweichen, sind nur dann anwendbar, wenn sie von der EYZ ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
In Ergänzung zu diesen AGB gelten für einzelne Leistungen «Besondere Geschäftsbedingungen» (nachfolgend „BGB“ genannt).

2 Leistungen von EYZ

EYZ erbringt gegenüber dem Kunden die folgenden in diesen AGB und allen weiteren anwendbaren Vertragsdokumenten beschriebenen Leistungen:

  • Vermittlung von Unterkunftsbuchungen;
  • Verkauf bzw. Vermittlung von Tickets (inkl. touristischen Dienstleistungen und Services);
  • Verkauf bzw. Vermittlung von Führungen;
  • Verkauf von Pauschalarrangements;
  • Verkauf bzw. Vermittlung von Produkten;
  • Vermittlung von Sportausrüstungen.

2.1 EYZ als Vermittler von Leistungen Dritter

Wenn EYZ als Vermittler tätig ist, kommt der Vertrag direkt zwischen dem Kunden und dem Leistungserbringer (z.B. Hotel, Ferienwohnungsbesitzer, Erlebnisanbieter, Detaillisten etc.) zustande. In diesem Fall handelt EYZ nur als Abschlussagent mit (teilweiser) Inkassovollmacht im Sinne von Art, 418 ff. OR für den Leistungserbringer (Vertragspartner der EYZ) und haftet daher nicht für die korrekte Vertragserfüllung. An der Tatsache, dass das Vertragsverhältnis in diesem Fall zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden besteht, ändert sich auch durch eine allfällige Abwicklung des Bestellvorgangs durch EYZ nichts.

2.2 Verkaufs-Eigenleistungen von EYZ

Wenn EYZ im eigenen Namen Leistungen oder Produkte anbietet, haftet sie als Vertragspartner des Kunden.

3 Vertragsabschluss

3.1 Zustandekommen Vertrags über die Webseite (eyz.swiss)

Indem der Kunde Leistungen und Waren in seinen Warenkorb legt und die Schaltfläche «Kostenpflichtig bestellen» betätigt, stellt er den von ihm ausgewählten Leistungserbringern einen verbindlichen Antrag auf Abschluss der Verträge gemäss den einzelnen Warenkorbpositionen.
Die Bestätigung von EYZ kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (inkl. AGB) für alle Vertragspartner wirksam.

3.2 Zustandekommen Vertrags über die Reservationszentrale

Es ist möglich, über die Reservationszentrale von EYZ Leistungen zu buchen. Auf Anfrage hin erstellt die Reservationszentrale einen unverbindlichen Reisevorschlag («Angebot», «Offerte»). Die Verfügbarkeit der vorgeschlagenen Leistungen wird nicht garantiert. Indem der Kunde EYZ mit der Buchung beauftragt, stellt er der EYZ resp. den ausgewählten Leistungserbringern eine verbindliche Buchungsanfrage. An diese ist er so lange gebunden, wie es nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge (insbesondere dem gewählten Kommunikationsmittel) dauert, bis die Annahme der Buchung bei ihm eingegangen ist. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung ist der Vertrag definitiv abgeschlossen. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (inkl. AGB) für alle Vertragspartner wirksam.

3.3 Bestätigung

Nach der Buchung erhält der Kunde die schriftliche Bestätigung («Buchungsbestätigung») mit allen wesentlichen Angaben über die gebuchte Leistung. Allfällige Abweichungen müssen EYZ unmittelbar nach Erhalt mitgeteilt werden. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist die Haftung der EYZ bezüglich eines entstehenden Schadens ausgeschlossen. Die Bestätigung gilt als Beleg für die abgeschlossenen Verträge. Die Bestätigung ist jedoch nicht in jedem Fall als Voucher, Fahrkarte, e-Ticket usw. zu sehen, welche zum Bezug der entstehenden Leistungen notwendig ist. Spezialtarife, Sonderwünsche und abweichende Abmachungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese durch EYZ schriftlich bestätigt sind.

3.4 Vertragsinhalt

Der Vertragsinhalt ergibt sich aus den vom Kunden im Warenkorb zusammengestellten Leistungen, der Buchung bei der Reservationszentrale und der Buchungsbestätigung in Verbindung mit den dazugehörenden Leistungsbeschreibungen.

3.5 Nachbuchungen

Bucht eine Person für weitere Teilnehmer, so steht diese für deren Vertragspflichten, insbesondere für die Bezahlung des Reisepreises, wie für die eigenen Verpflichtungen ein. Die im Vertrag genannte Personenzahl ist auf jeden Fall zu respektieren, andernfalls kann der Vertrag entschädigungslos aufgelöst werden.

3.6 Durch den Kunden zusammengestellte Reisen

Der Kunde kann die auf der Webseite von EYZ aufgeschalteten Leistungen wie z.B. Hotels, Ausflüge, Ausrüstungen zu einem kompletten und auf seine Bedürfnisse zugeschnittenen Ferienaufenthalt zusammenstellen. Der Kunde ist selbst für die Auswahl, Zusammenstellung und Abstimmung der einzelnen Positionen untereinander (zeitlich, örtlich usw.) zuständig. EYZ hat keine Verpflichtung, die Zusammenstellung des Warenkorbes auf die korrekte Auswahl, Zusammenstellung und Abstimmung der einzelnen Positionen zu überprüfen.
Auch wenn der Kunde gleichzeitig verschiedene Leistungen bucht, schliesst er für jede Position im Warenkorb einen separaten Vertrag mit dem ausgewählten Leistungserbringer ab. Jeder Vertrag besteht unabhängig der anderen gebuchten Leistungen.

4 Verwendete Kommunikationsmittel / Übermittlung von Daten

EYZ hat ihre Mitteilungspflicht erfüllt, sobald aus dem System von EYZ die entsprechenden Daten per E-Mail versandt worden sind. In diesem Moment geht das Risiko für die korrekte E-Mail Zustellung resp. die Anzeige der entsprechenden Internetseiten auf dem Bildschirm des Kunden auf diesen über. Sollten während dem Buchungsvorgang Unstimmigkeiten auftreten, nach Betätigen der «Kostenpflichtig buchen»-Schaltfläche keine Fehlermeldung erscheinen oder die Bestätigungsemails usw. nicht innert nützlicher Frist beim Kunden eintreten, hat dieser umgehend mit EYZ Kontakt aufzunehmen. Im Falle von E-Mails gilt als Zustellungszeitpunkt der Abgang bei EYZ. Im Postverkehr wird bis zum Beweis des Gegenteils angenommen, dass Schreiben mit Prioritätszustellung auch im Ausland spätestens vier Tage nach Aufgabe bei einer schweizerischen Poststelle zugestellt wurden.

4.1 Datenschutz

EYZ ist berechtigt, dem Gemeinwesen auf entsprechendes Verlangen hin Name, Adresse und Geburtsdatum der Kunden sowie die Belegungsdaten mitzuteilen.
Der detaillierte Umgang mit persönlichen Daten durch EYZ wird in der separierten Datenschutzerklärung (www.eyz.swiss/datenschutz) ausführlich beschrieben.

5 Leistungsbeschreibung

Die auf der Webseite oder in Prospekten ausgeschriebenen Leistungen sind keine verbindlichen Angebote seitens EYZ oder der einzelnen Leistungserbringer. Die Leistungserbringer erstellen die Leistungsbeschreibungen usw. in eigener Verantwortung. EYZ und die einzelnen Leistungserbringer behalten sich das Recht vor, Ausschreibungen und Preise jederzeit zu ändern oder Leistungen ganz oder teilweise einzustellen. Für den Vertragsabschluss massgebend sind die Angaben und Preise im Warenkorb vor der definitiven Buchung.

6 Preise, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

EYZ steht das Recht zu, die Preise im Falle der Einführung oder Erhöhung von Gebühren, Abgaben und Steuern, sowie von Transportkosten nach Vertragsabschluss zu erhöhen. Preiserhöhungen bei Pauschalarrangements richten sich nach den «BGB für Pauschalreisen».
Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in Schweizer Franken und inklusive Mehrwertsteuer. Preisangaben in Fremdwährungen sind lediglich unverbindliche Richtwerte.
EYZ behält sich vor, für bestätigte Leistungen eine Vorausrechnung zu stellen. Alle angegebenen Preise verstehen sich in Schweizer Franken inklusive gesetzlicher MwSt.
Mangels einer anderslautenden Vereinbarung der Parteien im Einzelfall werden ausgewählte Debit- und Kreditkartenzahlungen sowie vor Ort Barzahlungen in Schweizer Franken akzeptiert.

6.2 Kurtaxen und Nebenkosten

Allfällige Kurtaxen sind in den Mietpreisen nicht grundsätzlich eingeschlossen. Falls im Preis allfällige Nebenkosten (so auch z.B. Kurtaxen) nicht eingeschlossen sind, werden diese separat aufgeführt.

6.3 Zahlungsbedingungen

Die Leistungen gemäss den einzelnen Warenkorbpositionen sind, sofern auf der Buchungs-bestätigung oder im Buchungsprozess nicht anders angegeben, bei Vertragsabschluss zu bezahlen. Sollte die Kreditkartenzahlung nicht honoriert oder die Gutschrift widerrufen werden, wird dies als Stornierung betrachtet und es werden die Stornokosten gemäss den Bedingungen der gebuchten Leistungen verrechnet. Bei nicht rechtzeitiger oder ausbleibender Bezahlung ist EYZ oder der Leistungserbringer berechtigt, die aufgrund des Vertrages zu erbringender Leistung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. Es entstehen die Annullationskosten gemäss den BGB.

7 Änderung oder Annullierung einer Buchung/Bestellung

I. Annullierungen oder Umbuchungen einer Buchung/Bestellung müssen EYZ schriftlich mitgeteilt werden (die entsprechenden Kontaktangaben finden sich auf der Buchungsbestätigung) und sind nur mit schriftlicher Zustimmung gültig. Dem Kunden steht das Recht zu, einen Ersatzkunden zu den mit ihm vereinbarten Bedingungen zu stellen, sofern er am Antritt verhindert ist.

II. Die Stornierung oder Umbuchung einer einzelnen Leistung berührt die weiteren abgeschlossenen Verträge nicht. Diese bleiben in vollem Umfange bestehen.

III. Wird eine Buchung/Bestellung durch den Kunden geändert oder annulliert, hat er die Annullierungskosten sowie die Bearbeitungsgebühren gemäss den BGB zu übernehmen. Massgebend für die Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen der Änderungs- oder Annullierungserklärung bei EYZ (bei Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen gilt der nächste Werktag).

IV. Rückzahlungen von bereits geleisteten Zahlungen erfolgen von EYZ innerhalb von 30 Tagen nach der Stornierung/Umbuchung abzüglich allfälliger Buchungs-/Umbuchungsgebühren.

8 Teilnahmebedingungen, Mitwirkungspflichten des Kunden und weiterer Teilnehmer

Je nach gebuchter Leistung können Teilnahmebedingungen oder Mitwirkungspflichten bestehen. Der Kunde und allfällige weitere Teilnehmer verpflichten sich, diese Bedingungen einzuhalten und den Anweisungen von Guides, Skilehrern, Bergführern usw. Folge zu leisten. Der Kunde und die weiteren Teilnehmer nehmen zur Kenntnis, dass die Guides, Skilehrer, Bergführer usw. Kunden und Teilnehmer von einer Aktivität ausschliessen können, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden oder den Weisungen nicht gefolgt wird. Es wird zudem ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei angebotenen Leistungen nicht zwingend auf verspätete Teilnehmer gewartet wird, was keinesfalls eine Schlechterfüllung des Vertrages durch EYZ darstellt. In diesem Fall wird der bezahlte Preis nicht zurückbezahlt. Zudem kann dies zum Verlust sämtlicher Schadenersatz- und anderer Rechte führen.

9 Störungen in der Vertragsabwicklung

I. Der Leistungserbringer ist berechtigt, bei Vorliegen wichtiger Gründe, nicht vorhersehbaren oder nicht abwendbaren Umständen die vereinbarte Leistung zu ändern oder ein Ersatz anzubieten bzw. eine Ersatzleistung zu erbringen.

II. Wird die Leistung nach Abschluss des Vertrages aus Gründen, welcher der Leistungserbringer allein zu verantworten hat unmöglich, resp. wird die Leistung durch den Leistungserbringer annulliert, werden vom Kunden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Allenfalls noch offene Forderungen gegenüber dem Kunden aus der annullierten Buchung werden storniert.

III. Wird die Vertragserfüllung durch den Leistungserbringer wegen höherer Gewalt verunmöglicht oder beeinträchtigt ist dieser berechtigt, vom Vertrag - unter Rückvergütung der durch Kunden nicht bezogenen Leistungen - zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz besteht diesfalls nicht. Gleiches gilt für den Fall, dass Leistungen wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

IV. Sollte sich ein Mietantritt/Leistungsantritt aus Gründen, welche nicht dem Leistungserbringer anzulasten sind, verzögern, hat der Kunde keinen Anspruch auf eine Preisreduktion. Im Falle vorzeitiger Abreise des Kunden bestehen keine Rückerstattungsansprüche.

V. EYZ bzw. Ihre Buchungsstellen sind berechtigt, die gebuchten Leistungen zu stornieren, wenn der Kunde durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass gibt.

10 Beanstandungen

Allfällige Mängel oder erlittene Schäden sind dem Leistungserbringer und EYZ unverzüglich zu melden. Bei Vermittlungsgeschäften erfolgt die Mängelbehebung ausschliesslich durch den direkten Partner. Der Kunde kann hieraus keinerlei Ansprüche gegenüber EYZ erheben.
Jeder Kunde ist verpflichtet, bei Störungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden resp. gering zu halten.

11 Rücktritt durch EYZ

Die EYZ bzw. der Leistungserbringer ist jederzeit berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder die Aktivität vorzeitig abzubrechen. Wichtige Gründe sind Wetterverhältnisse, Naturereignisse, behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, nicht beeinflussbare Umstände. Der bezahlte Preis wird in diesem Fall, abzüglich der von EYZ bereits erbrachten Leistungen, zurückerstattet.
Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen sowie Verspätungen bleiben im Fall des Vorliegens wichtiger Gründe ausdrücklich vorbehalten. Die EYZ bzw. der Leistungserbringer bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten; in derartigen Fällen besteht jedoch darauf kein Rechtsanspruch des Kunden.

Die EYZ kann ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:

  • Wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und/oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben.
  • Wenn die RB AG feststellt, dass Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
  • Wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung oder deren Teilnehmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der RB AG, der Rigi im Allgemeinen oder ihrer Gäste gefährden.
  • Wenn Dritte, die auf Veranlassung des Veranstalters durch die RB AG in die Organisation einbezogen wurden, die Leistungserbringung vollständig oder teilweise hindern.

12 Haftung

I. EYZ haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen der Vermittlungstätigkeit für die ordnungsgemässe Buchung und Reservation der gewählten Leistungen.

II. EYZ haftet für EYZ-eigene Pauschalarrangements und eigenen Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (bei Pauschalarrangements nach dem Bundesgesetz über Pauschalreisen). Sofern internationale Abkommen, auf internationalen Abkommen beruhende nationale Gesetze oder nationale Gesetze, welche die Haftung begrenzen oder ausschliessen, zur Anwendung kommen, haftet EYZ nur im Rahmen dieser Abkommen und Gesetze. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden.

III. Die Haftung für allfällige Produkteschäden richtet sich nach dem Produktehaftpflichtgesetz. Eine weitergehende Haftung für Schäden, welche der Kunde durch die Benutzung der von EYZ verkauften, zur Verfügung gestellten oder vermittelten Leistungen oder Mietobjekte entstehen, wird ausdrücklich wegbedungen.

IV. Im Falle von Vermittlungsgeschäften, lehnt EYZ jede Haftung für Ansprüche des Kunden ab, welche die Leistung oder das Mietobjekt betreffen. Allfällige Ansprüche aus Nicht- oder Schlechterfüllung des Vertrages, Schäden sowie Mängel (auch später eintretende) sind ausschliesslich an den Leistungserbringer zu richten.

V. In jedem Fall wird die Haftung auf den doppelten gebuchten Preis pro Person beschränkt und ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt.

VI. EYZ haftet bei grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte und mittlere Fahrlässigkeit, Kausalhaftung, Hilfspersonenhaftung) wird wegbedungen.

VII. Ausgeschlossen ist eine Haftung der EYZ, wenn die Nichterfüllung bzw. nicht richtige Erfüllung auf eine der mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:

  • auf Versäumnisse, Selbstverschulden und auf das Verhalten des Kunden;
  • auf Versäumnisse und auf das Verhalten Dritter, welche nicht an der Leistungserbringung beteiligt sind;
  • auf höhere Gewalt oder auf Ereignisse, welche nicht vorherseh- oder abwendbar sind.

VIII. EYZ übernimmt ferner keine Haftung:

  • bei Abhandenkommen von persönlichen Effekten, Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Photo- und Videoausrüstungen usw.;
  • für entgangenen Gewinn oder für weitere direkte oder indirekte Folgeschäden;
  • bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Missbrauch von Checks, Kreditkarten und dergleichen;
  • für Programmänderungen, die darauf zurückzuführen sind, dass Fahrpläne von Eisenbahn-, Bus-, Schiffs- oder Lufttransportunternehmen usw. nicht eingehalten worden sind;

13 Weitere Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen

I. EYZ haftet nicht für die Verfügbarkeit oder den Betrieb von Verkehrsmitteln und öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Schwimmbädern, Tennisplätzen, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomiebetrieben, Begehbarkeit von Wander- und Radwegen oder Skipisten, welche zu Informationszwecken auf der Plattform oder in Prospekten, Katalogen von EYZ genannt werden.

II. EYZ haftet nicht für Schäden im Zusammenhang mit Ausflügen, Veranstaltungen usw., die der Kunde vor oder während des Aufenthaltes selbständig bucht (nicht über EYZ). Dies gilt auch dann, wenn die entsprechenden Unterlagen in einer Anlage, die der EYZ zuzuordnen ist, aufliegen oder auf der Webseite beschrieben werden.

III. EYZ haftet nicht für «vertane Urlaubszeit», «Frustrationsschäden» usw.

14 Betrieb der Webseite von EYZ und Links

I. EYZ ist bemüht, die Informationen und Angaben auf ihrer Webseite aktuell zu halten. Gleichwohl übernimmt sie keine Haftung für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen und Angaben. Insbesondere garantiert EYZ keinen ununterbrochenen Betrieb oder ununterbrochene Erreichbarkeit der Webseite. EYZ lehnt jegliche Haftung für die Folgen eines Betriebsunterbruchs, Ausfalls der Webseite, einer gestörten oder unterbrochenen Kommunikation, die Nicht-Übermittlungen von Meldungen, den Unterbruch des Buchungsvorganges oder die Freiheit des Servers von schädlichen Bestandteilen ab. Dies betrifft insbesondere, aber nicht ausschliesslich, indirekte und Folgeschäden, entgangener Gewinn oder entgangener Nutzen jeglicher Art.

II. Die Nutzung fremder Webseiten oder Teile davon erfolgt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers. EYZ haftet nicht für den Inhalt solcher Webseiten oder dass diese frei von Schadware (wie Viren usw.) sind.

III. Auf der von EYZ betriebenen Webseite finden sich allgemeine Angaben zu den Örtlichkeiten, Wetterverhältnissen, Öffnungszeiten von Geschäften, Restaurants und öffentlichen Einrichtungen, Schwimmbädern, Sporteinrichtungen, Veranstaltungskalender, Events usw. Diese Angaben dienen der allgemeinen Orientierung. Sie sind keine explizite bzw. implizite Zusicherungen seitens der Leistungserbringer oder EYZ und werden nicht Vertragsinhalt. Solche Leistungen werden allenfalls von Drittunternehmen angeboten (Fremdleistungen), für welche weder EYZ noch die gebuchten Leistungserbringer einstehen.

15 Geistiges Eigentum / Immaterialgüterrechte

Der gesamte Inhalt der von EYZ betriebenen Webseite, der Inhalt des Newsletters, welcher abonniert werden kann, sowie die Inhalte in Broschüren oder bei bezogenen Leistungen sind urheberrechtlich geschützt. Eigentümer der geschützten Elemente sind entweder EYZ oder Dritte, welche einer Nutzung der Elemente durch EYZ zugestimmt haben. Den Besuchern der Webseite wird weder ein Eigentums- noch ein Nutzungsrecht an Elementen der Webseite oder an Software eingeräumt, insbesondere keine Lizenz an urheberrechtlich oder markenrechtlich geschützten Inhalten. Die Elemente auf der Webseite sind nur für Browsingzwecke frei zugänglich. Die Vervielfältigung des Materials oder Teilen davon in beliebiger schriftlicher oder elektronischer Form ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch EYZ bzw. deren Partner, gestattet. Das Reproduzieren, Übermitteln, Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Webseite für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EYZ untersagt. EYZ behält sich sämtliche Rechte ausdrücklich vor.

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Die verschiedenen Namen und Logos auf der Webseite sind in der Regel eingetragene, geschützte Marken. Kein Bestandteil der Webseite ist so konzipiert, dass dadurch eine Lizenz oder ein Recht zur Nutzung eines Bildes, einer eingetragenen Marke oder eines Logos eingeräumt wird. Durch ein Herunterladen oder Kopieren der Webseite oder Teilen davon werden keinerlei Rechte hinsichtlich Software oder Elementen auf der Webseite übertragen. EYZ behält sich sämtliche Rechte hinsichtlich aller Elemente auf der Webseite, mit Ausnahme der Dritten gehörenden Rechte, vor.

16 Ausservertragliche und quasivertragliche Haftung

Die ausservertragliche und quasi-vertragliche Haftung richtet sich nach den anwendbaren Gesetzesbestimmungen, wobei weitergehende Haftungsausschlüsse oder Haftungsbeschränkungen vorliegender Allgemeine Geschäftsbedingungen vorgehen.

17 Salvatorische Klausel

Die AGB sind in Deutsch abgefasst. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, dieser AGB, der BGB oder der Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen ungültig oder unwirksam sein, so sollen sie durch eine gültige resp. wirksame Bestimmung ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt. Die Ungültigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen soll die Gültigkeit resp. Wirksamkeit des Vertrages nicht beeinträchtigen.

18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Verhältnisse zwischen EYZ und ihren Kunden kommt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss einer allfälligen Rückweisung oder Kollisionsnormen zur Anwendung. Diese Rechtswahlklausel erfasst auch die Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages.
Die Anwendung des „Wiener Kaufrechts“ (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare, vertraglich nicht abänderbare Bestimmungen.

Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird Einsiedeln vereinbart.

Einsiedeln, 30.06.2019